Krause FeWo GbR, Christel und Peter Krause, Mühlenteichstr. 4, D-32257 Bünde
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Allgemeine Vertragsbedingungen |
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Für die Vermietung der Ferienwohnung gelten folgende Bedingungen: |
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1. |
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Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung vom |
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Gast bestellt und von der Zimmervermittlung bestätigt worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die |
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mündliche als auch die schriftliche Form bindend. |
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2. |
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Am Anreisetag kann der Mieter die Schlüssel von 14.00 - 17.00 Uhr bei der genannten Adresse erhalten. Die |
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Schlüssel werden außerhalb dieser Zeit nur nach vorheriger Absprache übergeben. Die Reinigungs- |
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kräfte haben spätestens 17.00 Uhr die Ferienwohnung gästefertig vorbereitet. Schadenersatzansprü- |
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che kann der Mieter nicht geltend machen, wenn die Ferienwohnung nicht um 17.00 Uhr zur Verfü- |
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gung steht. |
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3. |
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Die Reservierung wird bis 13.00 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages aufrechterhalten. Danach |
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entfällt die Verpflichtung zur Reservierung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu |
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räumen. |
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4. |
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Als Abrechnungswert werden die Übernachtungen herangezogen. |
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5. |
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Während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar und Mobiliar sind durch |
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den Mieter ohne Verschuldensnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. |
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6. |
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Storniert der Gast die Reservierung bis zu 45 Tagen vor Mietbeginn, so wird ein Betrag von 18,00 |
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aus der Anzahlung als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Bei späterer Kündigung bis zu 30 Tagen vor |
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Mietbeginn werden 55 %, ab dem 29. Tag 85 % und ab dem 10. Tag 95 % der vereinbarten Summe fällig. |
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Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. |
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Formulare hierfür sind in jedem Reisebüro erhältlich. |
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7. |
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Die Benutzung des im Preise beinhaltenden PKW-Stellplatzes in der Tiefgarage erfolgt auf |
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eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen |
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einschließlich PKW. Sollte die Benutzung des PKW-Stellplatzes nicht möglich sein aus Gründen, |
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die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden. |
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8. |
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Durch Zahlung der Anzahlung werden diese allgemeinen Vertragsbedingungen anerkannt. |
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Stand: 27.02.2008 zurück